CoronaNews - Antrag auf Soforthilfe für Unternehmer ab 25.03.2020
- 3 Jul 2020
- Pfaff & Dittrich Steuerberater GbR (Rust)
Soforthilfepaket des Wirtschaftsministerium Baden-Württemberg für Unternehmer ab 25.03.2020
Ab Mittwochabend, den 25.03.2020 wird der Antrag auf Sofort-Hilfe auf der Seite des Wirtschaftsministeriums Baden-Württemberg verfügbar sein.
Anträge können von gewerblichen Unternehmen, Sozialunternehmen und von Angehörigen der Freien Berufe, einschließlich Künstler/innen mit einer Staffelung nach der Zahl der Beschäftigten:
- bis zu 5 Beschäftigten (9.000,- € für 3 Monate) bzw.
- bis zu 10 Beschäftigten (15.000,- € für 3 Monate) gestellt werden.
Antragsberechtigt sind zudem nur Firmen mit ihrem Hauptsitz in Baden-Württemberg haben und noch keine vergleichbare Hilfe des Landes Baden-Württemberg oder eines anderen Bundeslandes beantragt oder erhalten haben.
Folgende Informationen sind für den Antrag erforderlich (bitte halten Sie diese für den Antragsprozess bereit):
- Mitgliedsnummer der IHK oder Handwerkskammer (sofern vorhanden)
- Kundennummer L-Bank (sofern Sie bereits Kontakt hatten und diese Nr. vorhanden ist)
- Handelsregisternummer (soweit vorhanden) und Umsatzsteuer-ID (ersatzweise Steuernummer)
- Bankverbindung
- Im Rahmen des Antrags wird eine sog. De-minimis-Erklärung angefordert werden (es darf nur eine bestimmte Höchstsumme an Fördermitteln an eine Firma ausgezahlt werden).
- Informationen zu weiteren staatlichen Hilfen, die Sie im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie ggf. erhalten oder beantragt haben.
- Höhe des Liquiditätsengpasses (kalkuliert auf drei Monate).
- Anzahl der Beschäftigten (Vollzeitäquivalente).
- Bitte beachten Sie, dass nur Dokumente im .pdf-Format hochgeladen werden können.
Sollten Sie Unterstützung benötigen bei der Antragstellung, sind wir Ihnen gerne behilflich.
Sobald es weitere Neuerungen zum Zuschuss gibt, halten wir Sie selbstverständlich über diesen Weg auf dem Laufenden.
Bitte passen Sie weiterhin auf sich auf und bleiben gesund!
Michael Pfaff & Sven Dittrich